Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
Lieber Gast,
der Tourismus Service Heiligenhafen (nachstehend TSH genannt) vermittelt
als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend dem Buchungsangebot auf ausgesuchten Marketing-Portalen. Bei Buchungen über externe Vertriebskanäle entstehen ggf. zusätzliche Gebühren aufgrund der Portalprovisionen, die je nach Anbieter variieren. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem
Eigentümer der Wohneinheit und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden,
soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Objekt-Eigentümers (nachfolgend OE
genannt) und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des TSH
1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, online, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem OE, dieser ist durch den TSH als
Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
Bei einer elektronischen Buchung erhält der Gast unverzüglich auf elektronischem
Weg eine Eingangsbestätigung der Buchung.
1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem OE kommt mit der
Buchungsbestätigung zustande, welche der TSH als Vertreter des OE vornimmt.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung
mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Der TSH hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten
Unterkunftsleistung. Er haftet nicht für die Angaben des OE sowie für die von
diesem zu erbringenden Leistungen und ggf. auftretende Leistungsstörungen.
2. Reservierungen
2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt
berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem TSH
als Vertreter des OE möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden,
so führt die Buchung nach Ziff. 1.1. und 1.2. grundsätzlich zu einem für den OE
und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum
vereinbarten Zeitpunkt dem TSH Mitteilung zu machen, dass die Reservierung als
verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die
Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den TSH. Erfolgt die
Mitteilung durch den Gast, so gilt Ziff. 1.2. entsprechend.
3. Rücktritt
3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des TSH auf Bezahlung des
vereinbarten Reisepreises bestehen. Der TSH hat sich im
Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Verwendung der
Unterkunft zu bemühen und dadurch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2 Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend
genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des
Reisepreises):
Gültig für Ferienhaus/Ferienwohnung/App.:
- bis zum 45. Tag vor Anreise 15% zzgl. 30 EUR Gebühr
- bis zum 31. Tag vor Anreise 25% zzgl. 30 EUR Gebühr
- bis zum 21. Tag vor Anreise 50% zzgl. 30 EUR Gebühr
- bis zum 11. Tag vor Anreise 80% zzgl. 30 EUR Gebühr
- bis zum 0. Tag vor Anreise 90% zzgl. 30 EUR Gebühr
3.3. Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem OE nachzuweisen, dass seine ersparten
Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge,
bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
3.4. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchversicherung wird dringend
empfohlen.
3.5. Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die
Reservierungsstelle (nicht an den OE) zu richten und hat im
Interesse des Gastes schriftlich zu erfolgen.
4. Preise/Leistungen
4.1. Die vom OE geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit den gültigen Marketing-Portalen sowie aus ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
4.2. Für Abreisen an Sonn- und Feiertagen ist ein Reinigungs-und Serviceaufschlag in Höhe von 50 Prozent der regulären Endreinigung zu zahlen.
5. Bezahlung
5.1 Der TSH kann als Inkassobevollmächtigter des OE nach erfolgter
Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 12 bzw. 18 Prozent des Gesamtaufenthaltspreises inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer verlangen.
5.2 Der gesamte Aufenthaltspreis ist spätestens am Tage der Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Eine Kaution wird bei jeder Buchung erhoben. Diese wird dem Gast nach Abnahme des Objektes innerhalb von 14 Tagen auf sein Konto überwiesen, soweit kein Schaden verursacht wurde.
Ansonsten wird die Kaution bis zur abschließenden Prüfung und Klärung des Sachverhalts einbehalten.
Durch den Gast verursachte Mängel sowie entstandene Mehrkosten (siehe Hausordnung und Kautionsabrechnung) werden von der Kaution einbehalten. Sollte der Schaden die Höhe der Kaution übersteigen, wird dem Gast der Differenzbetrag vom Eigentümer in Rechnung gestellt.
6. Haftung des OE und des TSH
6.1. Die vertragliche Haftung des OE für Schäden, die nicht Körperschäden sind
einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben - und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom OE weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit der OE für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2. Der OE und der TSH haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6.3. Der TSH haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich und ihren
Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung
selbst und eventuelle Mängel des Objektes haftet ausschließlich der OE.
7. Reklamationen
7.1. Der Gast ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel und Störungen umgehend
dem TSH anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber
des OE erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft,
können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
7.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen.
Er hat zuvor dem TSH im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzten, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom OE oder TSH verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem OE oder TSH erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthaltes objektiv unzumutbar ist.
7.3. Der TSH versucht als Vermittler mit dem OE eine Einigung zu erzielen.
8. Verjährung
8.1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem OE und dem TSH aus den Gastaufnahmebedingungen verjähren nach einem Jahr.
8.2. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte.
8.3. Schweben zwischen dem Gast und dem OE bzw. dem TSH Verhandlungen über
geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der OE
bzw. der TSH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Mit der rechtsverbindlichen Buchung einer Unterkunft im Strand Resort Marina Heiligenhafen akzeptiert der Gast die Hausordnung des Strand Resort Marina Heiligenhafen und verpflichtet sich, die Vorgaben bei An- und Abreise sowie während des Aufenthaltes einzuhalten und zu berücksichtigen.
10. Mit der rechtsverbindlichen Buchung bzw. Anreise in einer Unterkunft im Strand Resort Marina Heiligenhafen akzeptiert der Gast die temporär gültigen pandemiebedingten Gastaufnahmebedingungen.
11. Online-Streitbeilegung - Hinweis und Link zur Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir nehmen nicht an dem Streitschlichtungsverfahren teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
Vermittelnde Tourismusstelle: Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG,
Tourismus-Service, Vermietungsbüro Strand Resort Marina Heiligenhafen,
Bergstraße 43, 23774 Heiligenhafen